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    301 year ago

    Ist eigentlich irgendwie der Schreibtisch aller Innenpolitiker mit was infiziert oder sind die schon so krank wenn sie ins Amt kommen?

    • @avater
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      -6
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      1 year ago

      wo ist das problem? wenn die Familie nachweislich von Clankriminalität profitiert, warum dann nicht abschieben und dem Clan so schaden?

      • @[email protected]
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        451 year ago

        Sippenhaft ist eigentlich ein überholtes Konzept oder? Wenn die einzelnen Personen etwas strafbares gemacht haben was eine Abschiebung rechtfertigt dann kann man die einzelnen Personen Abschieben. Menschen die keine Straftat begangen haben nur aufgrund ihrer Gene/Herkunft/Familie zu bestrafen darf in einem Rechtsstaat nicht stattfinden.

        • MaggiWuerze
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          101 year ago

          Ist “Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung” bei uns kein Straftatbestand?

            • @avater
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              101 year ago

              und dann sehe ich da auch kein Problem mit der Abschiebung. Zumal dann auch noch Druck auf die Person damit aufgebaut werden kann um ggf. das Clanoberhaupt zu belasten…

              • @[email protected]
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                31 year ago

                Und dann werden auch die Familienmitglieder abgeschoben, die mit den kriminellen Aktivitäten ihrer Familie nichts zu tun haben? Das ist doch komplett hirnrissig. Ihr stellt das so dar, als wäre Familienangehörigkeit gleichbedeutend mit Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die derzeitige Gesetzeslage ist vollkommen ausreichend.

                • @avater
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                  1 year ago

                  lesen, ist es denn so schwer?

                  wenn die nachweislich in die Machenschaften des Clans verwickelt sind und davon profitieren, dann ja ab dafür…

                  von etwas anderem habe ich nie gesprochen und das lasse ich mir auch nicht anhängen !

            • @[email protected]
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              51 year ago

              Kinder. Jugendliche (ab 14) schon. Ich weiß aber geraden nicht, wie das in Bezug auf Abschiebungen ist.

      • @[email protected]
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        111 year ago

        Schon mal was von Unschuldsvermutung und dem Schuldprinzip gehoert? In Deutschland darf niemand fuer eine Tat bestraft werden, wenn ihn keine Schuld trifft. Das ist schlicht nicht mit der Verfassung vereinbar, unschuldige nur deswegen abzuschieben, weil sie Teil einer Familie sind, in der irgendwer kriminelle Machenschaften am Laufen hat.

        • @avater
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          41 year ago

          ich hab von nachweislich gesprochen und nicht von einfach abschieben…herrje ist es zuviel verlangt mal genau zu lesen?

          • @[email protected]
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            111 year ago

            Ja du hattest geschrieben “Wenn die Familie nachweislich…”, das heisst aber nicht, dass jedes einzelne Familienmitglied kriminell ist. Und genau darauf habe ich mich bezogen.

          • Spzi
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            61 year ago

            wenn die Familie nachweislich von Clankriminalität profitiert

            Ist genau genommen was anderes als

            wenn jede:r Einzelne in der Familie nachweislich von Clankriminalität profitiert

            Falls du letzteres gemeint hast stimme ich dir zu. Ansonsten eben das was andere schon sagten.

            • @avater
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              01 year ago

              zweiteres.

        • @[email protected]
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          1 year ago

          Tat bestraft

          Naja, technisch gesehen ist eine Abschiebung eben keine Strafe. In Deutschland zu leben ist für Nicht-EU-Bürger kein Recht, deshalb ist der Staat relativ frei in der Ausgestaltung der Frage, wer hier bleiben darf. Es gibt ein paar Grenzen, aber im Prinzip reicht es, wenn das Aufenthaltsland kein Interesse mehr daran hat, dass jemand hier bleibt und im Zielland keine Menschechtsverletzungen drohen. Der Ausländer muss also nicht unbedingt etwas falsch gemacht haben.

          Moralisch ist es etwas anderes und derzeit haben Menschen durchaus Bleiberechte, aber verfassungsmäßig oder durch internationales Recht geschützt ist davon soweit ich das verstehe nicht viel. Zumindest nicht für Nicht-EU-Bürger (und ein paar andere Länder).

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    1 year ago

    Was ist hier nicht kapiere: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ist bereits eine Straftat und Straftaten können Grund zur Abschiebung sein. Wozu braucht man jetzt also diese Änderung?

    • @[email protected]
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      101 year ago

      Der “Trick” ist ja, dass es sich bei den sogenannten “Clans” tatsächlich oft um Großfamilien handelt. Und ich vermute, dass die meisten Gerichte in diesen Fällen so urteilen würden, dass die Begehung von Straftaten nur von untergeordneter Bedeutung für die Vereinigung (d.h. die Familie) ist. Insbesondere die kriminellen Elemente innerhalb diese Familien haben natürlich auch ein Interesse daran die Grenzen zwischen der Familie selbst und der kriminellen Teilmenge so stark wie möglih zu verwischen.

      • @[email protected]
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        1 year ago

        Ja, vielleicht muss man den Begriff der kriminellen Vereinigung irgendwie ausweiten. Zumindest bei schlimmeren Sachen. Man könnte z.B. festlegen, dass auch eine untergeordnete Bedeutung reicht, wenn die kriminelle Vereinigung tatsächlich Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr Gefängnis) begeht. Derzeit reichen nämlich auch Straftaten, wenn auf diese bis eine Höchststrafe von mindestens zwei Jahren steht. Dinge wie Nötigung (z.B. beim Straßen blockieren) und Diebstähle wären dann nicht drin, aber Raub, Mord etc. schon.

        Dann muss man natürlich festlegen, was in einer Familie eine “Mitgliedschaft” ist. Man kann ja nicht die bloße Verwandtschaft oder das Besuchen einer Feier zählen. Aber eine gewisse Distanzierung von kriminellen Verwandten kann man schon erwarten.

    • @[email protected]
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      81 year ago

      Ich weiss nicht, aber viele Clanmitglieder haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Deutsche konnte man bisher kaum abschieben. Mir fallen nur die ISIS frauen ein. Denen wurde zuerst die Staatsbürgerschaft abgenommen.

      • @[email protected]
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        1 year ago

        Ja, vermutlich muss Faeser dann auch noch das Entziehen der Staatsbürgerschaft leichter machen. Das geht natürlich nur bei Menschen mit mehrfacher Staatsbürgeschaft, aber wenn die vorhanden ist, warum nicht. Kann man ja als Ergänzung zu den neuen Erleichterungen bei der doppelten Staatsbürgeschaft betrachten. Dann hat das Behalten der alten Staatsbürgeschaft eben nicht nur Vorteile.

  • MaggiWuerze
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    81 year ago

    Da mit diesen “Clans” meistens ja keine bloße biologische Familie gemeint ist, sondern eher Familie im Mafia Sinne sehe ich kein Problem damit die wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung dran zu kriegen und dann entsprechend abzuschieben.

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      161 year ago

      Wenn das so gemeint ist, bedarf es keiner politischen Ankündigung sondern einfach nur der Strafverfolgung.

      Aber wahrscheinlich ist es trotzdem richtig dass die Faeser sowas in die Mikrofone sagt, immerhin treibt der Hass auf Ausländer, getrieben durch deren vermeintlich innewohnenden Kriminalität, Deutschland derzeit in die Fänge der AfD. Vielleicht muss Deutschland ab und an auch von den neoliberalen Parteien hören dass sie nicht ausschließlich an Privatisierung interessiert sind.

      • @[email protected]
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        51 year ago

        Naja, es hilft aber auch der AfD, wenn sich kriminelle Vereinigungen mit Mitgliedern mit Migrationshintergrund zu sehr ausbreiten können. Die Politiker der demokratischen Parteien müssen da also schon irgendwie Handlungsfähigkeit beweisen. Nur bitte ohne den Rechtsstaat abzuschaffen.

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      1 year ago

      Ich werde auch nicht so ganz schlau aus den Artikeln dazu. Es irgendwie analog zu dem Gesetz ablaufen:

      die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet; hiervon ist auszugehen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass er einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt oder er eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat oder er eine in § 89a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs bezeichnete schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs vorbereitet oder vorbereitet hat, es sei denn, der Ausländer nimmt erkennbar und glaubhaft von seinem sicherheitsgefährdenden Handeln Abstand,

      https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54.html

      Damit kann man wohl Mitglieder von Vereinen abschieben, wenn der Verein z.B. an die Hamas gespendet hat. Es geht also nicht um Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, sondern Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die eine kriminelle Vereinigung unterstützt. Wie das bei Clans funktionieren soll wüsste ich auch gern.

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    1 year ago

    Nur zur Erinnerung, dass hier mal wieder die SPD in AfD- Sprech verfällt, die können das nämlich so gut wie die Union wenn der Panikmodus eintritt:

    https://www.focus.de/politik/deutschland/afd-will-clan-mitglieder-ausweisen-experte-zerlegt-miserablen-antrag_id_10867434.html

    Wie man Menschen bereits unter dem Stichwort terrorisiert und dafür die Gewerbeaufsicht misbraucht:

    https://taz.de/Bekaempfung-von-Clan-Kriminalitaet/!5895850/

    Wie “Clankriminalität” als Begriff völlig aus dem Ruder gelaufen ist:

    „Clankriminalität“ wird in den Lageberichten als Unterkategorie von „Organisierter Kriminalität“ (OK) aufgeführt. Auch die für „Clankriminalität“ zuständigen Dezernate sind in der Regel Dezernate in der Abteilung OK. Tatsächlich ist „Clankriminalität“ aber keine Unterkategorie von OK und wird auch von den Kriminalämtern nicht als solche angesehen. Ein Blick auf die Straftaten, die im Bundeslagebild und in den Lageberichten der Länder unter „Clankriminalität“ aufgelistet werden, verdeutlicht das: Es werden nicht nur Delikte erfasst, die zur Organisierten Kriminalität gehören (z.B. Geldwäsche oder Rauschgifthandel), sondern die häufigsten Straftaten sind die aus der Kategorie Allgemeinkriminalität, wie Verkehrsstraftaten oder Verstöße gegen das Corona-Infektionsschutz-Gesetz. „Clankriminalität“ stellt daher keinen Unterbereich von organisierter Kriminalität dar, sondern ist ein Überbegriff für verschiedenartige Straftaten.

    Insbesondere an der Methode, „Clankriminalität“ mithilfe von Namenslisten bestimmter Großfamilien zu fassen, gibt es Kritik. Zusammengefasst bedeutet diese Methode, dass eine Straftat von einer Person, die einen entsprechenden Familiennachnamen trägt, als „Clankriminalität“ zählt – zum Beispiel Bahnfahren ohne Ticket, ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung oder eine Körperverletzung. Die gleiche Straftat zählt bei einer Person ohne einen gelisteten Nachnamen als Allgemeinkriminalität. Mit der Etablierung des Begriffs „Clankriminalität“ wird daher ein innerer Zusammenhang zwischen den Straftaten suggeriert, der in den allermeisten Fällen nicht existiert.

    Dass viele keinen echten Aufenthaltsstatus haben und in allen Bereichen von unserem Staat zurückgehalten werden sich hier erfogreich zu integrieren und ehrlicher Arbeit nachzugehen und das auch noch IN DRITTER GENERATION kommt dann noch dazu:

    Auch heute leben viele Angehörige der Großfamilien mit dem Status einer Duldung. Mitglieder der Großfamilien schätzen, dass dies 10–30% aller Angehörigen der Großfamilien betrifft, darunter auch Personen der zweiten und dritten Generation. Sie bekamen den Aufenthaltstitel ihrer Eltern „vererbt“, heute wird das Phänomen unter dem Begriff „Kettenduldung“ diskutiert. Häufig müssen die Großfamilien halbjährig zur lokalen Ausländerbehörde, um ihre Duldung zu verlängern. Sie können nicht frei reisen, nicht standesamtlich heiraten, haben nur eingeschränkte Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten und dürfen teilweise kein Bankkonto eröffnen. Stabilität und Zukunftsplanungen werden für die Betroffenen dadurch verunmöglicht.

    Quelle PDF Download einer Studie zum Thema