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    fedilink
    Deutsch
    222 years ago

    Einfach abschleppen und saftige Rechnung stellen. Bei Wiederholungstätern Fahrzeug und Führerschein einziehen. Irgendwann sind nur noch Leute auf der Straße unterwegs, die sich zu benehmen wissen.

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      16
      edit-2
      2 years ago

      Die BVG darf auf eigene Anordnung abschleppen, genau daß wird hier auch passiert sein.

      Imho sollte das abschleppunternehmen auf eigenen Auftrag tätig werden können. Man stelle sich die wenigen falschparker vor, wenn einfach jeder der seine karre illegal auf öffebtlichen Grund und Boden abstellt, umgesetzt werden würde.

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        fedilink
        Deutsch
        12 years ago

        Ausübung von Gesetzen sollte nicht in privater Hand liegen. Der Draht zwischen Ordnungsamt und Unternehmen darf aber in diesem Fall aber gerne kurz sein.

    • @nodiratime
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      Deutsch
      2
      edit-2
      2 years ago

      Einfach volkswirtschaftlichen Schaden approximieren.

      Er muss dann max(Schaden-Wagenwert;0) als Strafe zahlen, wenn Linker Term < 0, gut für die Staatskasse.

      7 Punkte in Flensburg.

    • @[email protected]
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      fedilink
      Deutsch
      -22 years ago

      Die Stadtverwaltungen sind nur daran interessiert, Bußgelder zu kassieren. Ob das tatsächlich den Verkehrsfluss verbessert, geht denen doch völlig an Arsch vorbei.