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    fedilink
    Deutsch
    16
    edit-2
    2 years ago

    Die BVG darf auf eigene Anordnung abschleppen, genau daß wird hier auch passiert sein.

    Imho sollte das abschleppunternehmen auf eigenen Auftrag tätig werden können. Man stelle sich die wenigen falschparker vor, wenn einfach jeder der seine karre illegal auf öffebtlichen Grund und Boden abstellt, umgesetzt werden würde.

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      fedilink
      Deutsch
      12 years ago

      Ausübung von Gesetzen sollte nicht in privater Hand liegen. Der Draht zwischen Ordnungsamt und Unternehmen darf aber in diesem Fall aber gerne kurz sein.