Mal angenommen, im Bad gibt es einen Wasserschaden (unverschuldet - die Leute obendrüber hatten die Waschmaschine nicht richtig angeschlossen und in der Folge suppt das Wasser durch die Decke und die Wand runter ins eigene Badezimmer).

Vermietungsgesellschaft ist informiert, kümmert sich aber erfahrungsgemäß recht wenig. Was wäre jetzt alles zu tun im Hinblick auf bauerhaltende Maßnahmen? Andeutung eines beauftragten Handwerkers ging so in Richtung “jemanden kommen lassen, der das Bad streicht”… Reicht das? Ich habe ehrlich gesagt zweifel.

  • @[email protected]
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    fedilink
    41 year ago

    Dein Nachbar muss das ganze seiner Haftpflichtversicherung melden. Die ist dafür zuständig.

    Nach meiner Erfahrung mit Wasserschaden (der nicht bis zum Nachbarn runterging) sollte die Wand vollständig austrocknen, je nach Schwere des Schadens gibt es dafür Trocknungsgeräte. Dann kann der optische Schaden behoben werden.

    • @[email protected]OP
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      fedilink
      11 year ago

      Danke! Das mit der Haftpflicht spreche ich nochmal an und an Trocknungsgeräte habe ich auch schon gedacht - spreche da nochmal mit der Vermietungsgesellschaft