Mal angenommen, im Bad gibt es einen Wasserschaden (unverschuldet - die Leute obendrüber hatten die Waschmaschine nicht richtig angeschlossen und in der Folge suppt das Wasser durch die Decke und die Wand runter ins eigene Badezimmer).
Vermietungsgesellschaft ist informiert, kümmert sich aber erfahrungsgemäß recht wenig. Was wäre jetzt alles zu tun im Hinblick auf bauerhaltende Maßnahmen? Andeutung eines beauftragten Handwerkers ging so in Richtung “jemanden kommen lassen, der das Bad streicht”… Reicht das? Ich habe ehrlich gesagt zweifel.
Der Vermieter ist in jedem Fall in der Pflicht sich darum zu kümmern. Die Frage wie die Kosten Verursachung etc. zu klären sind, muss der Vermieter mit dem Verursacher ausmachen.
Das ist auch nicht mit drüberstreichen getan. Je nach Gebäudesubstanz, gerade bei Altbauten, muss sichergestellt werden, dass keine tragenden Teile wie Holzbalken oder die Elektroinstallation Schaden genommen haben.
Ihr solltet da auch einfordern, dass sich der Vermieter dazu äußert, dass er mögliche Folgeschäden überprüft/ausgeschlossen hat.
Danke! Werde ich mich drum kümmern. Liegt ja auch in deren Interesse.
Dein Nachbar muss das ganze seiner Haftpflichtversicherung melden. Die ist dafür zuständig.
Nach meiner Erfahrung mit Wasserschaden (der nicht bis zum Nachbarn runterging) sollte die Wand vollständig austrocknen, je nach Schwere des Schadens gibt es dafür Trocknungsgeräte. Dann kann der optische Schaden behoben werden.
Danke! Das mit der Haftpflicht spreche ich nochmal an und an Trocknungsgeräte habe ich auch schon gedacht - spreche da nochmal mit der Vermietungsgesellschaft
Mit streichen allein ist es auf keinen Fall getan. Der Bereich mit Wasserschaden muss vernünftig getrocknet werden. Meiner Meinung nach ist dafür dein Vermieter verantwortlich.
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Danke, ich spreche das auf jeden Fall nochmal an - wäre jetzt auch meine Vermutung gewesen…
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Danke für deine Expertise! Soweit ich das jetzt sehe lag es am Spülmaschinenschlauch, Haftpflicht ist wohl nicht vorhanden aber das betrifft mich dann ja erstmal nicht.
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