§ 1619 BGB “Dienstleistungen in Haus und Geschäft” Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

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  • Sibbo
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    Deutsch
    01 year ago

    Speziell also, wenn man 18 ist und voll strafmündig, aber noch bei den Eltern wohnt, dann dürfen die einen herumkommandieren. Und insbesondere bei Familienbetrieben zum Arbeiten zwingen, solange man selbst keinen Job oder Schule/Ausbildung/Studium etc hat.

    Gut, ist fair denn bis 24 oder so müssen Eltern ja auch Unterhalt leisten.

      • ormr
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        Deutsch
        01 year ago

        Unterhalt leisten oder ihre Kinder einspannen?

        • Nobsi
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          Deutsch
          01 year ago

          Also meine Kinder machen alles worauf ich keinen Bock habe. Auto Waschen, mit meiner Frau reden, Essen machen, mit meiner Frau reden, Einkaufen, mit meiner Frau reden… So sachen halt.