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    fedilink
    131 year ago

    Leicht irreführende Überschrift: Die EU Richtlinie ist, laut dem Artikel selbst, eine “Nur Ja heißt Ja” Policy.

    Ich denke ein massiver Großteil der Menschen wäre für eine “Nein heißt Nein” Policy, bei “Nur Ja heißt Ja” kann ich verstehen wenn Leute Vorbehalte haben.

      • @[email protected]
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        fedilink
        21 year ago

        Die Schweiz hat eine “Nein heißt Nein” Regelung mit einer Ausnahme für Freezing.

        Wäre das nicht ein guter Kompromiss?

      • AggressivelyPassive
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        fedilink
        -21 year ago

        Ganz ehrlich, solche Gesetz sind auf diesem Detailgrad nutzlos.

        Im Zweifel steht so gut wie immer Aussage gegen Aussage, wenn nicht gerade starke körperliche Gewalt beweisbare Spuren hinterlässt - in dem Fall ist das Gesetz aber gar nicht nötig.

        Mir klingt das eher nach Symbolpolitik, die in der Praxis rein gar nichts ändert.

        • Sie ändert massiv etwas weil bei Aussage gegen Aussage dann dargelegt werden muss, wie Konsens geachaffen worsen sein soll und nicht wie das Opfer Konsens aktiv verneint hatte.

          Das macht es sehr viel leichter und schafftehr Sicherheit für Opfer von sexueller Gewalt, die aich auf den Rechtsweg begeben

            • Weil es schwerer ist eine konsistente Lügengeschichte zu erfinden, in der die andere Person ja sagt oder surch Verhalten zeigt, als eine Lügengeschichte, wo die andere Person einfach nichts macht.

                • @[email protected]
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                  fedilink
                  51 year ago

                  Es hat schon seine Gründe warum bei Verhören, die gleiche Frage wiederholt in unterschiedlichen Formen gestellt werden. Für die meisten Menschen ist es nämlich gar nicht so einfach eine Lüge konsequent aufrechtzuerhalten und sich nicht selber zu widersprechen. Und genau da stellt die Frage nach dem Konsens halt schon eine zusätzliche Hürde bei welcher diese stolpern können.

                  • AggressivelyPassive
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                    fedilink
                    01 year ago

                    Mein Mandant war sexuell erregt und kann sich daher an den genauen Wortlaut nicht erinnern.

                    Widerleg das mal.

                    Dieses Gesetz ist keine Beweislastumkehr. Im Zweifel gilt weiterhin, für den Angeklagten.

      • @[email protected]
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        6
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        1 year ago

        Nein, ich meine, dass:

        • Die Überschrift impliziert, dass Buschmann eine “Nein heißt Nein” Lösung blockt, was falsch ist.

        • Vorbehalte über “Nur Ja heißt Ja” Lösungen existieren, weil sie schlecht formuliert zu:

          1. Umkehr der Beweispflicht
          2. Expliziter Konsentpflicht und
          3. Wiederholter Expliziter Konsentpflicht

          führen könnten.

        Änderung: Erwähnt sei hierbei, dass die Vorbehalte alle auf das tatsächliche Gesetz nicht zutreffen

        • Ey ich frag doch nur
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          5
          edit-2
          1 year ago

          Ja beim ersten Punkt stimme ich zu das wurde im ZDF Artikel mindestens unglücklich formuliert und das hat OP übernommen.

          Der Vorbehalt bzgl der Beweispflcht wird in den “5 Minuten Infos” in dem campact Link erklärt und entkräftigt:

          Gilt auch bei „Nur Ja heißt Ja“ die Unschuldsvermutung? Die Unschuldsvermutung gilt nach wie vor. Auch die Beweisführung verändert sich bei „Nur Ja heißt Ja“ kaum. Es wird weiterhin schwierig sein, eine Vergewaltigung nachzuweisen, wenn keine Zeuginnen anwesend waren und es keine Spuren von Gewalt gibt. Der entscheidende Unterschied ist, dass Täterinnen auch dann bestraft werden können, wenn sie keinen körperlichen Zwang ausgeübt haben, um sich über den Willen der anderen Person hinwegzusetzen. Damit sinkt die Schwelle der Strafbarkeit – und die Hürde für Betroffene, Anzeige zu erstatten.

          “Explizite Konsentpflicht” heißt doch, dass beide Personen aktiv zustimmen müssen. Ist doch gut, wo soll das Problem sein? (Till Lindemann hasst diesen juristischen Trick…)

          EDIT: du meinst KonsenSpflicht, oder? Konsens ist, wenn alle dafür sind, Konsent wenn keiner dagegen ist.

        • Da Zustimmung auch durch sog. kongruentes Handeln ausgedrückt werden kann, sehe ich kein Problem.

          Kein normaler Mensch, der nicht zum ersten Mal Sex hat, sollte damit Schwierigkeiten haben zustimmendes von passiven und ablehnendem Verhalten zu unterscheiden.

          Und wenn man sich nicht ganz sicher ist, tut es auch keinen Abbruch kurz zu fragen, ob man weitermachen oder aufhören soll.

          Von daher finde ich auch die Kriterien “explizite Konsenspflicht” und “wiederholter expliziter Konsenspflicht” nicht als negativ. Selbstverständlich muss bei Sex zu jedem Zeitpunkt Konsens über das ob, was und wie herrschen.