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      fedilink
      211 months ago

      Die Schweiz hat eine “Nein heißt Nein” Regelung mit einer Ausnahme für Freezing.

      Wäre das nicht ein guter Kompromiss?

    • AggressivelyPassive
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      fedilink
      -211 months ago

      Ganz ehrlich, solche Gesetz sind auf diesem Detailgrad nutzlos.

      Im Zweifel steht so gut wie immer Aussage gegen Aussage, wenn nicht gerade starke körperliche Gewalt beweisbare Spuren hinterlässt - in dem Fall ist das Gesetz aber gar nicht nötig.

      Mir klingt das eher nach Symbolpolitik, die in der Praxis rein gar nichts ändert.

      • Sie ändert massiv etwas weil bei Aussage gegen Aussage dann dargelegt werden muss, wie Konsens geachaffen worsen sein soll und nicht wie das Opfer Konsens aktiv verneint hatte.

        Das macht es sehr viel leichter und schafftehr Sicherheit für Opfer von sexueller Gewalt, die aich auf den Rechtsweg begeben

        • AggressivelyPassive
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          fedilink
          011 months ago

          Wie denn? Ich hab gefragt, ob ich darf, sie hat ja gesagt. Fertig.

          Dadurch wird nichts leichter.

          • Weil es schwerer ist eine konsistente Lügengeschichte zu erfinden, in der die andere Person ja sagt oder surch Verhalten zeigt, als eine Lügengeschichte, wo die andere Person einfach nichts macht.

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                fedilink
                511 months ago

                Es hat schon seine Gründe warum bei Verhören, die gleiche Frage wiederholt in unterschiedlichen Formen gestellt werden. Für die meisten Menschen ist es nämlich gar nicht so einfach eine Lüge konsequent aufrechtzuerhalten und sich nicht selber zu widersprechen. Und genau da stellt die Frage nach dem Konsens halt schon eine zusätzliche Hürde bei welcher diese stolpern können.

                • AggressivelyPassive
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                  fedilink
                  011 months ago

                  Mein Mandant war sexuell erregt und kann sich daher an den genauen Wortlaut nicht erinnern.

                  Widerleg das mal.

                  Dieses Gesetz ist keine Beweislastumkehr. Im Zweifel gilt weiterhin, für den Angeklagten.