Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.

  • Great Meh
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    fedilink
    71 year ago

    Die Aufnahme zeigt auch die öffentlich zugängliche Straße außerhalb des Grundstücks. Soweit ich weiß ist das auch nicht erlaubt

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      fedilink
      7
      edit-2
      1 year ago

      Vermutlich verboten, aber nicht strafbar nach Kunsturhebergesetz. Ich bin allerdings auch nicht ganz sicher, ob es hier verboten war die Straße aufzunehmen. Man darf definitiv nicht die ganze Zeit die Straße aufnehmen. Aber wenn die Kamera nur kurzfristig aufnimmt, z.B. nur, wenn der Bewegungsmelder eine Bewegung auf dem Grundstück aufnimmt, ist das komplizierter. Man darf den öffenltichen Raum (inklusive Personen) generell filmen. Nur eben nicht überwachen oder die Aufnahmen ungepixelt veröffentlichen.

      Außerdem gibt es natürlich noch Ausnahmen. Wenn z.B. auf der Straße regelmäpig Autos angezündet wurden, dann darfst du vermutlich auch überwachen.

      • bionade24
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        fedilink
        21 year ago

        Außerdem gibt es natürlich noch Ausnahmen. Wenn z.B. auf der Straße regelmäpig Autos angezündet wurden, dann darfst du vermutlich auch überwachen.

        Ja, da hast du recht, dass hätte miterwähnen müssen. Du kannst nicht einfach die Strasse überwachen, weil du paranoid bist. Wenn es berechtigtes Interesse gibt, dann ist es mit deutlicher Kennzeichnung zulässig.

    • bionade24
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      fedilink
      41 year ago

      Wenn die überwachte Zone klar gekennzeichnet ist, dann schon. Nur halt heimlich nicht und auch nicht zur Weitergabe ans Fersehen.

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        fedilink
        51 year ago

        Nein, im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße) reicht das für Überwachung nicht. Man darf aber generell filmen

        • bionade24
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          fedilink
          11 year ago

          In dem Dorf, in dem ich aufgewachsen bin, wurde wiederholt Strohosterhasen aus der Kreiselmitte geklaut. Dann wurde auch Videoüberwachung mit entsprechenden Tafeln augestellt. Darüber gabs Beschwerden aber am Ende war die Überwachung legal.

          In § 4 BDSG-neu ist die Videoüberwachung für öffentlich zugängliche Räume geregelt. Demnach gilt, dass Videoüberwachung nur dann zulässig ist, wenn sie als Hilfe zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke beiträgt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verdacht dazu vorliegt, dass zukünftig eine Straftat stattfinden wird.

          https://keyed.de/blog/videoueberwachung-oeffentlicher-raum/

          Es war erwartbar dass sie wieder geklaut werden, also war die Überwachung zulässig.

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        fedilink
        11 year ago

        Ich weiß nicht. Heißt das nicht, ich kann mit Kreide einen Halbkreis auf die Straße vor meinem Haus malen und die dann überwachen?