Der NDR hat ein Video ausgestrahlt, das unverpixelte Jugendamtsmitarbeiter zeigt, die den Sohn von Frau A. abholen. Nun soll Frau A. Strafe zahlen.

  • bionade24
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    fedilink
    41 year ago

    Wenn die überwachte Zone klar gekennzeichnet ist, dann schon. Nur halt heimlich nicht und auch nicht zur Weitergabe ans Fersehen.

    • @[email protected]
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      fedilink
      51 year ago

      Nein, im öffentlichen Raum (z.B. auf der Straße) reicht das für Überwachung nicht. Man darf aber generell filmen

      • bionade24
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        fedilink
        11 year ago

        In dem Dorf, in dem ich aufgewachsen bin, wurde wiederholt Strohosterhasen aus der Kreiselmitte geklaut. Dann wurde auch Videoüberwachung mit entsprechenden Tafeln augestellt. Darüber gabs Beschwerden aber am Ende war die Überwachung legal.

        In § 4 BDSG-neu ist die Videoüberwachung für öffentlich zugängliche Räume geregelt. Demnach gilt, dass Videoüberwachung nur dann zulässig ist, wenn sie als Hilfe zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke beiträgt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verdacht dazu vorliegt, dass zukünftig eine Straftat stattfinden wird.

        https://keyed.de/blog/videoueberwachung-oeffentlicher-raum/

        Es war erwartbar dass sie wieder geklaut werden, also war die Überwachung zulässig.

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      fedilink
      11 year ago

      Ich weiß nicht. Heißt das nicht, ich kann mit Kreide einen Halbkreis auf die Straße vor meinem Haus malen und die dann überwachen?