• @Schmuppes
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      61 year ago

      Eine kurze Gugelung zeigt mir, dass ich da wohl Unfug verbreitet habe. Pardon.

      • @Schmuppes
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        51 year ago

        Der Warnblinker wird nirgends explizit erwähnt, aber ich bin der Meinung dass Falschparken mit Warnblinker durchaus als vorsätzliche Handlung zu werten ist.Hier wird die Sache definiert.

        • @[email protected]
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          fedilink
          11 year ago

          Schaden wird der Hinweis und Video allerdings nicht. Da kann sich die zuständige Person dann selbst ein Bild machen.

          • 𝘋𝘪𝘳𝘬
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            fedilink
            11 year ago

            Video ist immer gut, ja. Gerade wenns um Drohungen und Pöbeleien des Fahrers geht, da kommt neben der OWI-Anzeige auch gleich noch eine wegen Nötigung und/oder Beleidigung hinzu.

            Also nicht nur 70 Euro und 'nen Punkt, sondern auch noch MPU wenns gut Läuft.