• @Schmuppes
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    61 year ago

    Eine kurze Gugelung zeigt mir, dass ich da wohl Unfug verbreitet habe. Pardon.

    • @Schmuppes
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      51 year ago

      Der Warnblinker wird nirgends explizit erwähnt, aber ich bin der Meinung dass Falschparken mit Warnblinker durchaus als vorsätzliche Handlung zu werten ist.Hier wird die Sache definiert.

      • @[email protected]
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        fedilink
        11 year ago

        Schaden wird der Hinweis und Video allerdings nicht. Da kann sich die zuständige Person dann selbst ein Bild machen.

        • 𝘋𝘪𝘳𝘬
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          fedilink
          11 year ago

          Video ist immer gut, ja. Gerade wenns um Drohungen und Pöbeleien des Fahrers geht, da kommt neben der OWI-Anzeige auch gleich noch eine wegen Nötigung und/oder Beleidigung hinzu.

          Also nicht nur 70 Euro und 'nen Punkt, sondern auch noch MPU wenns gut Läuft.