Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar, den kontrollierten Umgang mit Cannabis gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz...
In den Fällen des erlaubten Besitzes von Cannabis nach Satz 1 Nummer 1 und Absatz 1 darf die insgesamt besessene Menge 50 Gramm Cannabis, bei Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial der Cannabispflanze bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen, nicht übersteigen.
Es ist ein bisschen schwer sich durch den Entwurf und die Änderungen zu arbeiten aber 50 Gramm erscheinen mir nicht kompatibel mit drei Pflanzen zu sein.
Ich darf drei lebende Pflanzen besitzen aber wenn geerntet wird oder die Pflanze anderweitig stirbt, dann darf ich nur 50 Gramm der toten Pflanze besitzen? Ich mache mich also zwangsweise, wenigstens für kurze Zeit, strafbar? Das muss ich doch falsch verstehen!?
Ich rauche nur ab und zu und dann auch nur Purpfeife. Ich brauch echt wenig. Nicht mal im Ansatz 50 Gramm / Monat.
Die 50 Gramm im Monat, die man vom CSC dann bekommt, sind aber auch für Leute die jeden Tag kräftig kiffen ausreichend. Klar, mehr geht immer aber mit 50 Gramm / Monat hast du ganz sicher ein Problem, wenn das dein Dauerkonsum ist.
Also die 50 Gramm / Monat vom CSC reichen völlig. Das Problem entsteht, wenn Du die Pflanze, wie im Gesetz erlaubt, selber ziehst. Da erntest du dann schon mit einer Pflanze mehr als erlaubt ist. Aber das ist ja auch der Sinn. Man erntet ja nicht jeden Monat sondern 1-2 mal im Jahr und das reicht dann für viele Monate. Mir persönlich würde sogar die Ernte einer einzigen Pflanze pro Jahr mehr als dicke reichen. Damit scheine ich mich allerdings strafbar zu machen obwohl die Zucht an sich im Gesetz erlaubt ist. Paradox.
Kann man denn nicht Teil der Pflanze ernten und den Rest später
Irgendwann blühen die halt und dann erntest du die Blüten bevor es keine Blüten mehr sind.
Oder halt den Rest auf dem Komposthaufen.
Oh, oh … und schon der nächste Kandidat für den Knast. /s
§ 10 CanG:
Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor
dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.
Ob das einfach auf den Kompost kippen eine geeignete Maßnahme ist, ist die Frage. Kommen mal Kinder zu Besuch? Ist der Kompost hinter einer stets verschlossen Tür unerreichbar? Das müssten wohl die Gerichte klären. Im Zweifel würde ich mich nicht darauf verlassen. Nachts kann der Nachbarsjunge ja mal schnell über den Zaun …
Edit:
Außerdem wärest du ja immer noch im Besitz der Pflanze. Du lagerst sie halt bloß woanders. Aber ich bin keine Jurist. Mal gucken, was die daraus machen.
Kommt drauf an. Als ich noch gekifft habe, wäre das bei mir ewig viel gewesen. Drei Monate hätte ich davon von morgens bis abends breit seit können. Ein Kumpel von mir macht das in ein paar Tagen weg.
Dann musst du halt kleinere Pflanzen oder weniger Pflanzen haben. Sei doch froh, dass es etwas flexibel gestaltet ist was die Anzahl der Pflanzen angeht
Wieso soll ich mich freuen? Eine Planze aliein bringt doch schon wesentlich mehr an Ernte als diese 50g. Ich scheine mich schon mit einer Pflanze strafbar zu machen sobald die stirbt.
Ich hab null Erfahrung hier, aber 50g getrocknet dürfte ja direkt nach der Ernte “frisch und saftig” deutlich mehr sein. Aber ob das immernoch zu wenig für 3 Pflanzen ist, kann ich nicht einschätzen
Eine Pflanze bringt an Ernte zwischen 400-500 Gramm “Nassware” (nur Blüten). Das macht in “Trockenware” ca. 100-125 Gramm. Das ist schon bei einer Pflanze dass doppelte des erlaubten. Nun besteht die Pflanze aber nicht nur aus Blüten sondern auch aus Blättern und Stamm. Es wird also noch mehr sein. Und laut Gesetz (“Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial”) zählen auch die mit zur erlaubten Menge.
Wenn ich nichts übersehen haben scheint man überhaupt keine Chance zu haben rechtskonform selbst anzubauen ohne sich in Folge zwangsweise strafbar zu machen. Edit: Vor allem woher soll ich wissen, was meine Pflanze(n) jetzt trocken wiegen und wie soll ich wissen was sie mal wiegen werden? Das weiß ich wenn es soweit ist und dann habe ich mich schon strafbar gemacht. Irre.
Haben die sich nicht beraten lassen und einfach “50 Gramm” geschrieben weil es sich gut anhört oder gibt es da sonst noch irgendwelche Regelungen im Gesetz, die ich übersehen habe?
Damit bleibt leider die Unsicherheit. Letztlich ist man dann ja der Kulanz der Beamten ausgesetzt. Wenn die wollen gibt’s für die Ernte einer einzigen ausgewachsene Pflanze dann direkt Haue.
Weitergabe ist m.W. auch verboten bei aktueller Fassung.
Ich verstehe, dass vermutlich die Regeln eher als Grundlage genutzt werden um das Recht zu behalten gegen Handel oder ähnliches vorzugehen. Damit bleibt man aber eben der Kulanz oder Willkür ausgeliefert, wenn man nicht alles über 50-60g gleich entsorgt. Für die meisten vermutlich halb so wild aber “unsympathische” Nutzer sind dann ggf. eher mal dran.
Ein erfahrener Grower, der weiß was er macht, kräftig düngt und die Pflanze draußen stehen hat oder einen riesigen Topf verwendet, kriegt sicher mehr als 50g aus einer. Aber als Laie, der nicht alles perfekt macht und mit einem kleineren Topf bekommt man aus einer Pflanze eher 20-40g hab ich gehört.
Ich habe gerade selber nochmal drüber gelesen. Der Fall, dass eine Pflanze stirbt ist wohl nicht direkt aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass sie möchten, dass du Pflanzen anbaust und dann Stück für Stück aberntest. Das muss ja nicht hocheffizient sein, da kann man sich einfach ein wenig abschneiden.
Wenn dir ne Pflanze stirbt, dann musst du die vermutlich einfach vernichten.
Die Pflanze wird zu einer bestimmten Zeit geerntet, wenn einem die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe passt (THC, CBD vorwiegend)
Heißt, ich kann nicht einfach ne Pflanze haben, wo immer wieder ein Bud/eine Blüte reif ist, wir bei so Tomaten Stauden. Die Pflanze ist entweder soweit oder noch nicht
Außerdem ist das Trocknen ein wichtiger Prozess und soweit mir bekannt ist, ist das mit so kleinen Abschnitten eher doof. Normalerweise hängt man erst die gesamten Äste auf und arbeitet sich dann nach erst am Ende zu den Blüten vor.
Wäre wirklich gespannt, wie das in der Praxis aussehen soll.
Vor allem bringt eine einzelne Pflanze ja schon gern 80-100g - und zumindest meinem grünen Daumen würde ich das nicht zutrauen das so genau abzuschätzen wieviel die Pflanze am Ende hergibt - früher abernten funktioniert halt dann leider auch nicht, weil die Blüten noch nicht reif sind.
Wie ist eigentlich folgendes zu verstehen:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010426.pdf (Seite 20)
Es ist ein bisschen schwer sich durch den Entwurf und die Änderungen zu arbeiten aber 50 Gramm erscheinen mir nicht kompatibel mit drei Pflanzen zu sein.
Ich darf drei lebende Pflanzen besitzen aber wenn geerntet wird oder die Pflanze anderweitig stirbt, dann darf ich nur 50 Gramm der toten Pflanze besitzen? Ich mache mich also zwangsweise, wenigstens für kurze Zeit, strafbar? Das muss ich doch falsch verstehen!?
Ich kiffe nicht, kann jemand die 50 Gramm in Relation setzen? Sind das 5, 10 oder eher 50 Joints?
Ich rauche nur ab und zu und dann auch nur Purpfeife. Ich brauch echt wenig. Nicht mal im Ansatz 50 Gramm / Monat.
Die 50 Gramm im Monat, die man vom CSC dann bekommt, sind aber auch für Leute die jeden Tag kräftig kiffen ausreichend. Klar, mehr geht immer aber mit 50 Gramm / Monat hast du ganz sicher ein Problem, wenn das dein Dauerkonsum ist.
Also die 50 Gramm / Monat vom CSC reichen völlig. Das Problem entsteht, wenn Du die Pflanze, wie im Gesetz erlaubt, selber ziehst. Da erntest du dann schon mit einer Pflanze mehr als erlaubt ist. Aber das ist ja auch der Sinn. Man erntet ja nicht jeden Monat sondern 1-2 mal im Jahr und das reicht dann für viele Monate. Mir persönlich würde sogar die Ernte einer einzigen Pflanze pro Jahr mehr als dicke reichen. Damit scheine ich mich allerdings strafbar zu machen obwohl die Zucht an sich im Gesetz erlaubt ist. Paradox.
Kann man denn nicht Teil der Pflanze ernten und den Rest später? Oder halt den Rest auf dem Komposthaufen.
Irgendwann blühen die halt und dann erntest du die Blüten bevor es keine Blüten mehr sind.
Oh, oh … und schon der nächste Kandidat für den Knast. /s
§ 10 CanG:
Ob das einfach auf den Kompost kippen eine geeignete Maßnahme ist, ist die Frage. Kommen mal Kinder zu Besuch? Ist der Kompost hinter einer stets verschlossen Tür unerreichbar? Das müssten wohl die Gerichte klären. Im Zweifel würde ich mich nicht darauf verlassen. Nachts kann der Nachbarsjunge ja mal schnell über den Zaun …
Edit:
Außerdem wärest du ja immer noch im Besitz der Pflanze. Du lagerst sie halt bloß woanders. Aber ich bin keine Jurist. Mal gucken, was die daraus machen.
Kommt drauf an. Als ich noch gekifft habe, wäre das bei mir ewig viel gewesen. Drei Monate hätte ich davon von morgens bis abends breit seit können. Ein Kumpel von mir macht das in ein paar Tagen weg.
Je nach mischverhältnis sind 1g so 2-3 joints. 50g sind also 100-150.
Oh…
Eher 150/200. Bei den Tabakmengen die Leute verwenden noch mehr
Dann musst du halt kleinere Pflanzen oder weniger Pflanzen haben. Sei doch froh, dass es etwas flexibel gestaltet ist was die Anzahl der Pflanzen angeht
Wieso soll ich mich freuen? Eine Planze aliein bringt doch schon wesentlich mehr an Ernte als diese 50g. Ich scheine mich schon mit einer Pflanze strafbar zu machen sobald die stirbt.
Ich hab null Erfahrung hier, aber 50g getrocknet dürfte ja direkt nach der Ernte “frisch und saftig” deutlich mehr sein. Aber ob das immernoch zu wenig für 3 Pflanzen ist, kann ich nicht einschätzen
Laut “Fachleuten”:
Eine Pflanze bringt an Ernte zwischen 400-500 Gramm “Nassware” (nur Blüten). Das macht in “Trockenware” ca. 100-125 Gramm. Das ist schon bei einer Pflanze dass doppelte des erlaubten. Nun besteht die Pflanze aber nicht nur aus Blüten sondern auch aus Blättern und Stamm. Es wird also noch mehr sein. Und laut Gesetz (“Blüten, blütennahen Blättern oder sonstigem Pflanzenmaterial”) zählen auch die mit zur erlaubten Menge.
(Quelle für die Ertragsrechnung)
Wenn ich nichts übersehen haben scheint man überhaupt keine Chance zu haben rechtskonform selbst anzubauen ohne sich in Folge zwangsweise strafbar zu machen. Edit: Vor allem woher soll ich wissen, was meine Pflanze(n) jetzt trocken wiegen und wie soll ich wissen was sie mal wiegen werden? Das weiß ich wenn es soweit ist und dann habe ich mich schon strafbar gemacht. Irre.
Haben die sich nicht beraten lassen und einfach “50 Gramm” geschrieben weil es sich gut anhört oder gibt es da sonst noch irgendwelche Regelungen im Gesetz, die ich übersehen habe?
Ich vermute mal, diese seltsame “50 g”-Regelung war ein Kompromiss, und ein Zugeständnis an die, die dagegen waren.
Wie streng das in der Praxis geschaut wird, ist eine andere Frage.
Damit bleibt leider die Unsicherheit. Letztlich ist man dann ja der Kulanz der Beamten ausgesetzt. Wenn die wollen gibt’s für die Ernte einer einzigen ausgewachsene Pflanze dann direkt Haue.
Naja, dazu müssten sie dich erst einmal bei genau dem Zeitpunkt der Ernte erwischen.
Also nachdem die Pflanze ausgewachsen ist und als “tot” angesehen werden kann, aber bevor du das überschüssige Material an “Freunde” verschenkt hast.
Weitergabe ist m.W. auch verboten bei aktueller Fassung.
Ich verstehe, dass vermutlich die Regeln eher als Grundlage genutzt werden um das Recht zu behalten gegen Handel oder ähnliches vorzugehen. Damit bleibt man aber eben der Kulanz oder Willkür ausgeliefert, wenn man nicht alles über 50-60g gleich entsorgt. Für die meisten vermutlich halb so wild aber “unsympathische” Nutzer sind dann ggf. eher mal dran.
Ein erfahrener Grower, der weiß was er macht, kräftig düngt und die Pflanze draußen stehen hat oder einen riesigen Topf verwendet, kriegt sicher mehr als 50g aus einer. Aber als Laie, der nicht alles perfekt macht und mit einem kleineren Topf bekommt man aus einer Pflanze eher 20-40g hab ich gehört.
Ich habe gerade selber nochmal drüber gelesen. Der Fall, dass eine Pflanze stirbt ist wohl nicht direkt aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass sie möchten, dass du Pflanzen anbaust und dann Stück für Stück aberntest. Das muss ja nicht hocheffizient sein, da kann man sich einfach ein wenig abschneiden.
Wenn dir ne Pflanze stirbt, dann musst du die vermutlich einfach vernichten.
Das funktioniert so aber nicht sonderlich gut.
Die Pflanze wird zu einer bestimmten Zeit geerntet, wenn einem die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe passt (THC, CBD vorwiegend)
Heißt, ich kann nicht einfach ne Pflanze haben, wo immer wieder ein Bud/eine Blüte reif ist, wir bei so Tomaten Stauden. Die Pflanze ist entweder soweit oder noch nicht
Außerdem ist das Trocknen ein wichtiger Prozess und soweit mir bekannt ist, ist das mit so kleinen Abschnitten eher doof. Normalerweise hängt man erst die gesamten Äste auf und arbeitet sich dann nach erst am Ende zu den Blüten vor.
Wäre wirklich gespannt, wie das in der Praxis aussehen soll.
Vor allem bringt eine einzelne Pflanze ja schon gern 80-100g - und zumindest meinem grünen Daumen würde ich das nicht zutrauen das so genau abzuschätzen wieviel die Pflanze am Ende hergibt - früher abernten funktioniert halt dann leider auch nicht, weil die Blüten noch nicht reif sind.
Wie eigentlich? Wenn ich das einfach in die Biotonne werfe, werden doch ganz bestimmt KiNdEr GefÄhDeT.
Trocknen und dann verbrennen ?
Klingt nach einem guten Plan! Ich helfe gerne dabei.
Vielleicht beerdigen? Mit Mindesttiefe?
Wann Endlager Berlin?
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Am Anfang des Gesetzes steht eine lange ausführliche Begriffsbestimmung. Eventuell beantworten die deine Frage
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Cool!
Dann bleibt aber immernoch das Problem mit den gestorbenen Pflanzen :(