@[email protected] to [email protected]Deutsch • 1 year agoVerfassungsschutz plant offenbar Einstufung der gesamten AfD als »gesichert extremistische Bestrebung«www.spiegel.deexternal-linkmessage-square71fedilinkarrow-up1170arrow-down14cross-posted to: [email protected][email protected]
arrow-up1166arrow-down1external-linkVerfassungsschutz plant offenbar Einstufung der gesamten AfD als »gesichert extremistische Bestrebung«www.spiegel.de@[email protected] to [email protected]Deutsch • 1 year agomessage-square71fedilinkcross-posted to: [email protected][email protected]
minus-squaretobilinkfedilinkDeutsch-22•1 year agoDas Bundesverfassungsgericht ist unabhängig. Das heißt, dass niemand ihm sagen darf, wie es entscheiden soll. Auch nicht der Bundeskanzler oder die Regierung. Diese Unabhängigkeit ist ganz wichtig in einer Demokratie. https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/b/bundesverfassungsgericht.html
minus-squareRoflmasterbigpimplinkDeutsch42•1 year agoJa aber Das Bundesverfassungsgericht kann nur auf Antrag tätig werden. Was die Regierung tun könnte wäre den Antrag stellen.
minus-square@[email protected]linkfedilinkDeutsch19•1 year agoJa, wir könben froh sein, dass das so ist. Aber wenn niemand Klage einreicht, dann gibt es auch kein Urteil.
minus-square@ShialaclinkDeutsch18•1 year agoIch zitiere von der Website des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Parteiverbotsverfahren: “Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.” Ohne einen solchen Antrag kann das Bundesverfassungsgericht gar nicht handeln. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html;jsessionid=C09A5639EFC08356EC881A629A34E390.internet002
minus-square@[email protected]linkfedilinkDeutsch18•edit-21 year agoDeswegen sagte ich ja “VOR das BVerfG bringen” und nicht “der Kanzler entscheidet”. Was er tun muss, ist Klage einreichen.
minus-square@[email protected]linkfedilinkDeutsch7•1 year agoDas könnte sich aber unter einer AfD-Regierung schnell ändern.
Das Bundesverfassungsgericht ist unabhängig. Das heißt, dass niemand ihm sagen darf, wie es entscheiden soll. Auch nicht der Bundeskanzler oder die Regierung. Diese Unabhängigkeit ist ganz wichtig in einer Demokratie. https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/b/bundesverfassungsgericht.html
Ja aber Das Bundesverfassungsgericht kann nur auf Antrag tätig werden. Was die Regierung tun könnte wäre den Antrag stellen.
Ja, wir könben froh sein, dass das so ist. Aber wenn niemand Klage einreicht, dann gibt es auch kein Urteil.
Ich zitiere von der Website des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Parteiverbotsverfahren:
“Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.”
Ohne einen solchen Antrag kann das Bundesverfassungsgericht gar nicht handeln.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html;jsessionid=C09A5639EFC08356EC881A629A34E390.internet002
Deswegen sagte ich ja “VOR das BVerfG bringen” und nicht “der Kanzler entscheidet”. Was er tun muss, ist Klage einreichen.
Das könnte sich aber unter einer AfD-Regierung schnell ändern.