Als jemand, der in Bayern lebt, mache ich mir etwas Sorgen um die Aussage

“Wir machen alles uns in der Macht stehende, um dieses Gesetz so streng wie möglich zu gestalten”

der bayerischen Landesregierung.

Wie viel Spielraum ist in der praktischen Auslegung des Gesetzes, wenn es um Sachen wie Straßenverkehr (Grenzwerte), Anbau, Konsum, Social Clubs, und mehr geht? Wie sehr können die Länder dagegen- oder dafürsteuern?

Ist das bloß wieder heiße Luft von der CSU, oder haben die wirklich so viel Macht?

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    fedilink
    59 months ago

    Die Auflagen für die Social Clubs sind schon hart. Wenn da jede Woche zu normalen Arbeitszeiten ein Beamter reinspaziert und alles bis ins Kleinste kontrolliert, ist das für keinen Vereinsvorstand ehrenamtlich zu schaffen. Und rechtlich haftet der Vorstand persönlich, man kann die Leute also durch Repressalien davon abhalten, so einen Verein zu gründen.

    Und auch beim Privatanbau müssen die Pflanzen vor dem Zugriff von Kindern geschützt sein. Wenn man das entsprechend hart auslegt, dann fällt für die meisten der Anbau im Garten (zu schlecht gesichert), im Schrebergarten und bei Familien mit Kindern auch auf dem eigenen Balkon weg. Dann ist der Anbau nur möglich wenn man einen Waffenschrank zur Growbox umbaut.

    • @[email protected]OP
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      fedilink
      49 months ago

      Oder, wenn man alleine/ nur mit anderen Erwachsenen lebt und keine Kinder die Wohnung/ Balkon/ Growraum betreten, oder?

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        fedilink
        29 months ago

        “Guten Tag Herr Müller, bitte legen Sie unverzüglich gerichtsfeste Nachweise vor, aus denen ersichtlich ist, dass sich seit Einrichtung Ihres Cannabis-Anbauraums keine Kinder in der Wohnung aufgehalten haben.”

        (Klingt nach “schuldig bis zum Beweis der Unschuld”, ist aber z.B. bei Waffenbesitz und Fahrerlaubnis auch so. Die Nachweispflicht inklusive der Kosten für Kontrollen liegt beim Eigentümer.)