Als jemand, der in Bayern lebt, mache ich mir etwas Sorgen um die Aussage

“Wir machen alles uns in der Macht stehende, um dieses Gesetz so streng wie möglich zu gestalten”

der bayerischen Landesregierung.

Wie viel Spielraum ist in der praktischen Auslegung des Gesetzes, wenn es um Sachen wie Straßenverkehr (Grenzwerte), Anbau, Konsum, Social Clubs, und mehr geht? Wie sehr können die Länder dagegen- oder dafürsteuern?

Ist das bloß wieder heiße Luft von der CSU, oder haben die wirklich so viel Macht?

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    9 months ago

    Das ist ne surreale Vorstellung, dass man mit 25g im Gepäck in München ohne Angst über den HBF spazieren kann

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    59 months ago

    Die Auflagen für die Social Clubs sind schon hart. Wenn da jede Woche zu normalen Arbeitszeiten ein Beamter reinspaziert und alles bis ins Kleinste kontrolliert, ist das für keinen Vereinsvorstand ehrenamtlich zu schaffen. Und rechtlich haftet der Vorstand persönlich, man kann die Leute also durch Repressalien davon abhalten, so einen Verein zu gründen.

    Und auch beim Privatanbau müssen die Pflanzen vor dem Zugriff von Kindern geschützt sein. Wenn man das entsprechend hart auslegt, dann fällt für die meisten der Anbau im Garten (zu schlecht gesichert), im Schrebergarten und bei Familien mit Kindern auch auf dem eigenen Balkon weg. Dann ist der Anbau nur möglich wenn man einen Waffenschrank zur Growbox umbaut.

    • @[email protected]OP
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      49 months ago

      Oder, wenn man alleine/ nur mit anderen Erwachsenen lebt und keine Kinder die Wohnung/ Balkon/ Growraum betreten, oder?

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        29 months ago

        “Guten Tag Herr Müller, bitte legen Sie unverzüglich gerichtsfeste Nachweise vor, aus denen ersichtlich ist, dass sich seit Einrichtung Ihres Cannabis-Anbauraums keine Kinder in der Wohnung aufgehalten haben.”

        (Klingt nach “schuldig bis zum Beweis der Unschuld”, ist aber z.B. bei Waffenbesitz und Fahrerlaubnis auch so. Die Nachweispflicht inklusive der Kosten für Kontrollen liegt beim Eigentümer.)

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    9 months ago

    Disclaimer: Ich bin kein Jurist

    Straßenverkehr (Grenzwerte)

    Das dürfte unter die “konkurrierende Gesetzgebung” fallen. D.h. sobald der Bund von seinen gesetzgeberischen Kompetenzen Gebrauch macht, verdrängt das die Zuständigkeit der Bundesländer. (Art. 74 GG)

    Anbau

    Da scheinst Du aus dem ähnlichem Grund auch sicher zu sein.

    Im Hinblick auf die Regelungen zu den Anbauvereinigungen folgt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 3 GG (Vereinsrecht). Hierunter ist das öffentliche Recht der Vereine zu verstehen, welches Zulassung, Überwachung, Auflösung sowie Verbote umfasst. Überdies weist Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG dem Bund die Gesetzgebungskompetenz u.a. für das Recht der Lebensmittel, das Recht der Genussmittel sowie für den Schutz beim Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichem Saat- und Pflanzgut, den Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge zu. In Bezug auf die Straf- und Bußgeldvorschriften folgt die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG.

    Referentenentwurf - Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (PDF)

    Konsum

    Ob die da was von wegen Konsum in der Öffentlichkeit machen können weiß ich auch nicht.

    Social Clubs

    Siehe weiter oben zum Thema Anbau.

    Aber sie können einem natürlich durch Dauerkontrollen und so das Leben zur Hölle machen, wenn sie wollen. Ob das dann von Gerichten gestoppt wird muss man sehen. Ich denk schon, dass es da Grenzen für Söder gibt. Also, die werden wohl eher nicht ständig bei jedem die Wohnung durchsuchen können, nur weil es mal nach Kiff riecht. Das ist ja irgendwie nicht vermittelbar, dass der Geruch nach Kiff auf mehr als drei Pflanzen schließen lässt.

    • @[email protected]OP
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      19 months ago

      Danke für die tolle und aufschlussreiche Antwort!
      Ich werd mir den verlinkten Text direkt durchlesen.

      Alles in allem beruhigt mich deine Einschätzung aber auf jeden Fall, danke! :)

  • @quafeinum
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    29 months ago

    Straßenverkehr (Grenzwerte)

    Geh mal davon aus dass die Grenzwerte noch lange nicht angepasst werden und die Abbauprodukte bei regelmäßIgem Konsum ausreichen um den Lappen abzugeben selbst wenn du nich direkt vor der Kontrolle einen durchgezogen hast. Is nem Kumpel vor nicht allzu langer Zeit passiert.