Bauern haben in der Nacht zu Montag auf der B5 bei Elstal im Havelland absichtlich Gülle und Mist abgeladen – mit weitreichenden Folgen. Auf dem vierspurigen Streckenabschnitt der Bundesstraße sind in der Dunkelheit mindestens drei Autofahrer in die Hindernisse gefahren. Fünf Menschen wurden nach Polizeiangaben leicht verletzt in Krankenhäuser gebracht. Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

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    119 months ago

    Der gefährliche Eingriff wird deutlich schwerer bestraft. Da fallen solche Lappalien weg. Es könnte auch versuchter Mord werden. Mal sehen.

    • @littlebifi
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      109 months ago

      In dem Artikel werden Hintermänner aus der AfD und Querdenkerszene erwähnt, die die Leute aufgewiegelt haben. Die bekommt man nicht für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dran.

    • Kühe sind toll
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      29 months ago

      Versuchter Mord ist es nur, wenn die in der Absicht gehandelt haben Leute zu töten. Das nachzuweisen wird vermutlich nichts.

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        49 months ago

        Es reicht, wenn die das billigend in Kauf genommen haben, wie zB bei einem illegalen Autorennen. Ich denke, hier muss man warten, was über die genauen Umstände rauskommt. Wenn die sich dachten, dass sich irgendwer schon um die Sicherung kümmert, dann nein. Aber wenn die zB auf Social Media, mit kranken Sprüchen einschlägig sind, dann…

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        39 months ago

        Es reicht auch, wenn der Tod billigend in Kauf genommen wird. Bei solchen Aussagen ist das nicht völlig von der Hand zu weisen:

        Wenn die Polizei komme, um zu räumen, werde man sich „wehren“, sagte ein Demonstrant im Livestream. „Wir sind hierhin gekommen, um zu kämpfen. Wir haben uns von unseren Familien verabschiedet“, ein weiterer.

        Ansonsten kann auch der Einsatz von gemeingefährlichen Mitteln ein Mordmerkmal sein. Ein typisches Beispiel dafür ist das Werfen von Steinen von Autobahnbrücken. Ist also auch nicht weit weg von dem Fall hier

        • Kühe sind toll
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          29 months ago

          Es reicht auch, wenn der Tod billigend in Kauf genommen wird.

          Stimmt. Das Mormerkmal hatte ich ganz vergessen.

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            39 months ago

            Es ist kein Mordmerkmal im juristischen. Ein Mordmerkmal macht den Unterschied zum Totschlag. Hier wäre das der Einsatz von gemeingefährlichen Mitteln.

            Das erwähnte ist der Eventualvorsatz/bedingte Vorsatz, also einfach nur eine spezielle Variante des Vorsatzes im Allgemeinen. Vorsatz muss man immer nachweisen, außer im Gesetz geht es explizit um Fahrlässigkeit.