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    328 months ago

    Aktuell sieht das Gesetz 2½h tägliche Pendelzeit als noch zumutbar an, § 140 (4) SGB III (außer in einer Region sind längere Pendelzeiten üblich). Nach 3 Monaten muss man aber umziehen, sofern nicht familiäre Bindungen entgegenstehen.

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        8 months ago

        Dazu kommt noch, komplett aus seinem sozialen Umfeld gerissen zu werden, denn das soziale Umfeld ist weit mehr als “familiäre Bindungen”.

        Scheißegal wie es den Leuten dabei geht, Hauptsache sie können schön der Lohnsklaverei frönen. Wie ich diese asoziale Gesetzgebung hasse.

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          68 months ago

          Und dann natürlich noch, dass es in dem Preissegment zur Zeit unmöglich ist eine vernünftige Wohnung zu finden und der Bau von Sozialwohnungen auch viel zu langsam voran geht

          Komplett am realen Leben vorbei geplant

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            28 months ago

            Berufspolitiker leben ja auch nicht im realen Leben. Schon mit den regulären Bezügen für Bundestagsabgeordnete, ganz ohne Nebeneinkünfte, landen die in den oberen 2% der Einkommen.

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        58 months ago

        Sorry missverständlich, gemeint ist nach 3 Monaten der Arbeitslosigkeit gelten diese Zeitgrenzen fürs Pendeln im Grunde nicht mehr, weil man dann auch umziehen muss…

      • @[email protected]OP
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        118 months ago

        Aber das Gesetz spricht doch von 2,5h Pendelzeit? Immer noch unglaublich viel zu viel, aber verdoppeln müssen wir es jetzt nicht künstlich.