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§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
(…) Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
(…) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft
Lock Him Up!
Ihm wird die Verwendung von NS-Kennzeichen vorgeworfen - nun in einem zweiten Fall.
Höchstgebot liegt gerade bei zwei. Höre ich drei?