• @avater
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    11 months ago

    wo ist das problem? wenn die Familie nachweislich von Clankriminalität profitiert, warum dann nicht abschieben und dem Clan so schaden?

    • @[email protected]
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      4511 months ago

      Sippenhaft ist eigentlich ein überholtes Konzept oder? Wenn die einzelnen Personen etwas strafbares gemacht haben was eine Abschiebung rechtfertigt dann kann man die einzelnen Personen Abschieben. Menschen die keine Straftat begangen haben nur aufgrund ihrer Gene/Herkunft/Familie zu bestrafen darf in einem Rechtsstaat nicht stattfinden.

      • MaggiWuerze
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        1011 months ago

        Ist “Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung” bei uns kein Straftatbestand?

          • @avater
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            1011 months ago

            und dann sehe ich da auch kein Problem mit der Abschiebung. Zumal dann auch noch Druck auf die Person damit aufgebaut werden kann um ggf. das Clanoberhaupt zu belasten…

            • @[email protected]
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              311 months ago

              Und dann werden auch die Familienmitglieder abgeschoben, die mit den kriminellen Aktivitäten ihrer Familie nichts zu tun haben? Das ist doch komplett hirnrissig. Ihr stellt das so dar, als wäre Familienangehörigkeit gleichbedeutend mit Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die derzeitige Gesetzeslage ist vollkommen ausreichend.

              • @avater
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                1
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                11 months ago

                lesen, ist es denn so schwer?

                wenn die nachweislich in die Machenschaften des Clans verwickelt sind und davon profitieren, dann ja ab dafür…

                von etwas anderem habe ich nie gesprochen und das lasse ich mir auch nicht anhängen !

                • @[email protected]
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                  411 months ago

                  Wenn sie nachweislich in die Machenschaften des Clans verwickelt sind, dann begehen sie Straftaten, womit man sie ausweisen kann, wenn sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Alles bereits gesetzlich abgedeckt und keine neuen Regelungen notwendig.

                • @[email protected]
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                  411 months ago

                  Und warum genau bist du dir 100% sicher, dass das ein Problem der Gesetzeslage ist? Das hört sich für mich eher nach dieser typischen Law&Order Argumentation an, die sie auch immer bei der Vorratsdatenspeicherung herauskramen. Dass sie dann gar nicht das Personal hätten, um die Daten auch auszuwerten, interessiert niemanden.

          • @[email protected]
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            511 months ago

            Kinder. Jugendliche (ab 14) schon. Ich weiß aber geraden nicht, wie das in Bezug auf Abschiebungen ist.

    • @[email protected]
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      1111 months ago

      Schon mal was von Unschuldsvermutung und dem Schuldprinzip gehoert? In Deutschland darf niemand fuer eine Tat bestraft werden, wenn ihn keine Schuld trifft. Das ist schlicht nicht mit der Verfassung vereinbar, unschuldige nur deswegen abzuschieben, weil sie Teil einer Familie sind, in der irgendwer kriminelle Machenschaften am Laufen hat.

      • @avater
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        411 months ago

        ich hab von nachweislich gesprochen und nicht von einfach abschieben…herrje ist es zuviel verlangt mal genau zu lesen?

        • @[email protected]
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          1111 months ago

          Ja du hattest geschrieben “Wenn die Familie nachweislich…”, das heisst aber nicht, dass jedes einzelne Familienmitglied kriminell ist. Und genau darauf habe ich mich bezogen.

        • Spzi
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          611 months ago

          wenn die Familie nachweislich von Clankriminalität profitiert

          Ist genau genommen was anderes als

          wenn jede:r Einzelne in der Familie nachweislich von Clankriminalität profitiert

          Falls du letzteres gemeint hast stimme ich dir zu. Ansonsten eben das was andere schon sagten.

          • @avater
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            011 months ago

            zweiteres.

      • @[email protected]
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        11 months ago

        Tat bestraft

        Naja, technisch gesehen ist eine Abschiebung eben keine Strafe. In Deutschland zu leben ist für Nicht-EU-Bürger kein Recht, deshalb ist der Staat relativ frei in der Ausgestaltung der Frage, wer hier bleiben darf. Es gibt ein paar Grenzen, aber im Prinzip reicht es, wenn das Aufenthaltsland kein Interesse mehr daran hat, dass jemand hier bleibt und im Zielland keine Menschechtsverletzungen drohen. Der Ausländer muss also nicht unbedingt etwas falsch gemacht haben.

        Moralisch ist es etwas anderes und derzeit haben Menschen durchaus Bleiberechte, aber verfassungsmäßig oder durch internationales Recht geschützt ist davon soweit ich das verstehe nicht viel. Zumindest nicht für Nicht-EU-Bürger (und ein paar andere Länder).