einfach die Schwurbler mit glühender Grillkohle bewerfen dann hauen die schon ab
Ruhig bleiben, Phiole mit Kochsalzlösung aus Tasche ziehen, spritze aufsetzen, Augenkontakt halten, Spritze mit Kochsalzlösung aufziehen.
Also erstmal natürlich total bekloppt.
Aber andere Frage;
Er soll Drosten fotografiert und zwei Bilder in zwei Chatgruppen verbreitet haben.
Das fotografieren an sich ist doch rechtlich gesehen egal, nur das verbreiten ist nicht ok, oder?
seit wann ist es egal Menschen ohne ihre Zustimmung zu fotografieren? Das verbreiten ohne Konsenz ist sogar schlichtweg strafbar und kann im Gefängnis enden:
Ist es wirklich nicht? Dann hatte ich das wohl falsch im kopf. Edit; gerade gegooglt, man ich lieg ja total daneben
Wie würde ich zB vorgehen wenn ich ein Auto aufm Fahrradweg für eine Anzeige fotografieren wöllte und der Halter sich immer ins Bild stellt?
Beim Einreichen einer OWI-Anzeige müssen unbeteiligte Personen (und Kennzeichen) unkenntlich gemacht werden. Der Halter ist nicht unbeteiligt.
Das wird schon okay sein, weil er sich ja bewusst ins Bild stellt um dir die Aufnahme zu vermiesen bzw. Sich Strafe zu entziehen.
Soweit ich weiß ist es auch okay Leute im öffentlichen Raum aufzunehmen sofern sie nicht der Fokus der Aufnahme sind, sprich wenn du beispielsweise eine Sehenswürdigkeit fotografieren willst und da auch 50 Touristen in der Nähe sind.
Nur beim veröffentlichen musst du vorsichtig sein, da solltest du auf jeden Fall großzügig verpixeln oder zensieren wenn andere Leute auf dem Bild erkennbar sind.
Foto machen und versuchen sein Gesicht nicht aufzunehmen, ansonsten einfach machen das wäre ja eine besondere Ausnahme.
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So lange die Fotos privat bleiben geht das, denn ansonsten könnte man kein Foto mehr machen ohne alle zu befragen. Alle, die z.B. vor dem Kölner Dom stehen, um Einverständnis zu bitten ist anstrengend. Die Fotos zu veröffentlichen ist nicht ohne Einverständnis möglich wobei das meist eher so läuft, dass Personen einen nach Veröffentlichung um den Rückzug der Bilder bitten.
EDIT: keine ahnung… was avater sagt. Er weiß mehr.
das gilt für öffentliche Orte wie dem Dom und nem Stadium vielleicht, aber streng genommen hast du das Recht am eigenen Bild auch schon vor dem verbreiten, vor allem wenn du nicht Beiwerk, sondern im Zentrum der Fotografie stehst!
Und je nachdem wo du gerade fotografiert wurdest (in geschützen Bereichen wie dem Zelt, mit minderjährigen Personen auf dem Bild…) kann das ganz schnell unangenehm und strafbar für den Fotografen werden, wenn er keine Zustimmung hat.
Absolute Zustimmung.
Insbesondere, dass auch die Kinder auf dem Bild sind und es um den höchst privaten Lebensbereich geht, dürfte die Abwägung hier eindeutig sein. Es grüßt Caroline von Monaco.
Ich glaube da wird zwischen Menschen im Hintergrund und dem direkten fotografieren von Menschen unterschieden. Wenn ich z.b. ein Foto von einem Gebäude mache, und da läuft der Drosten zufällig durchs Bild, wäre das okay. Wenn ich aber Drosten sehe, ihm hinterherlaufe und dann ein direktes Foto von ihm mache, wird es rechtlich schwierig - besonders dann, wenn Drosten das gar nicht will. Das teilen / veröffentlichen ist aber definitiv noch mal ein anderer Punkt und ich persönlich finde man sollte auch beim ersten Beispiel die Personen zumindest unkenntlich machen. Bei Videos natürlich leider noch schwieriger.
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Die Sache mit dem Kölner Dom hingegen ist von der Panoramafreiheit gedeckt und eine weitere Ausnahme.
Bei der Panoramafreiheit geht es eher um das Urheberrecht was mit dem Persönlichkeitsrecht meines Wissens eher wenig zu tun hat. Der Grund das die Leute kein Problem sind ist eher dass sie unerwünschtes aber unvermeidbares Beiwerk sind und nicht das eigentliche Motiv darstellen.
Disclaimer: Ich bin ebenfalls keine Juristin
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Das wird man ja wohl noch
sagenfotografieren dürfen!
Bei der Anklage geht es um Beleidigung, nicht um die Fotos.
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