• @[email protected]
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    fedilink
    -6
    edit-2
    9 hours ago

    Aufnahmen von Vergewaltigungen bewusstloser Menschen sind für dich das gleiche wie Amateurpornos?!

    Wer diese Aufnahmen weiterverbreitet macht sich damit zwar strafbar, die Empfänger aber nicht. Und das kann bei Vergewaltigungen nicht angehen, genauso wie es bei Kindesmissbrauch als besondere Fälle von Vergewaltigungen nicht angeht.

    Wer der Meinung ist, sich auf seine Vergewaltigungsfantasie einen runterholen zu müssen, muss dann eben sicherstellen, dass die Aufnahmen nur gestellt und von Personen stammen, die dem ausdrücklich zugestimmt haben.

    Du kannst ja mal versuchen der Polizei und Gerichten zu erklären, dass du bei der Tüte mit weißem Pulver dachtest, es sei Puderzucker und garnicht wissen konntest, dass dir da Kokain verkauft wurde. Das ist so ungefähr das Niveau der Ausrede. Ich finde es auch schräg, dass man der Meinung ist, es sei schützenswerter, sich irgendwelche zwielichtigen Pornos reinzuziehen, als die sexuelle Selbstbestimmung der Opfer.

    • @General_Effort
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      03 hours ago

      Aufnahmen von Vergewaltigungen bewusstloser Menschen sind für dich das gleiche wie Amateurpornos?!

      Dass man was falsch versteht, ist ja normal, aber in so einem Fall muss man doch stutzig werden und nochmal lesen. Ist es in deinem Umfeld etwa üblich, solche Aussagen zu machen?

      • @[email protected]
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        fedilink
        03 hours ago

        Leute in irgendwelchen Amateurpornogruppen oder -foren machen sich unbewusst und unweigerlich strafbar, weil sie den Hintergrund nicht kennen und unmöglich erkennen können.

        Das ist deine Aussage. Du bist der Meinung, dass das ein Problem wäre, wenn der Besitz von Aufnahmen von Vergewaltigungen strafbar wäre. Also scheint es für dich auf einer Stufe zu stehen.