• @[email protected]
      link
      fedilink
      31 day ago

      Allerdings hatte er im Wahlkampf einem Restaurantbetreiber hoch und heilig versprochen, dass sie bleibt.

      • @[email protected]
        link
        fedilink
        4
        edit-2
        1 day ago

        Versprechen kann man vieles, rechtlich scheitert so was dann häufig. Hier wäre es, dass du begründen können müsstest warum du weiterhin einen Ausnahmetatbestand annimmst der nirgends sonst gilt, vgl. Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG

        • @[email protected]
          link
          fedilink
          21 day ago

          Ich nicht, Olol Scholz muss das. Ändert nichts an der Tatsache, dass er es fest versprochen und bisher nicht begründet hat.