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    fedilink
    81 day ago

    https://www.gruene.de/artikel/wort-statt-wortbruch

    Punkt 6:

    Nichtdeutsche Gefährder und Schwerkriminelle müssen konsequent abgeschoben werden. Bestehende Hindernisse, wie fehlende Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer, müssen aus dem Weg geräumt werden. Diese Menschen sind in dem verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen in Haft zu nehmen.

    Wie man die fehlende Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer “aus dem Weg räumen” will, ohne dort mit der Bundeswehr einzumarschieren, wird natürlich nicht erläutert.

    Falls sich das auf Migrationsabkommen bezieht, sind wir wieder bei dem Punkt, dass eine “wertegeleitete” Außenpolitik kaum möglich ist, wenn man mit Erdogan, Taliban und Sklavenhändlern in Libyen “Deals” macht. Und da haben wir mit Großbrittanien und Ruanda erst kürzlich gesehen, dass sowas meistens heiße Luft ist, bei der sehr viel Geld rausgeworfen wird, ohne dass nennenswert Menschen zurückgenommen werden, bzw. wird dann nicht sichergestellt, dass diese Menschen tatsächlich ohne Verfolgung in ihrem Herkunftsland leben können. Aber wenn man sich dann damit auseinandersetzt, dass die Menschen in ihren Herkunftsländern doch tatsächlich verfolgt werden, dann müsste man anerkennen, dass man das Asylrecht als Menschenrecht aktiv gebrochen hat, indem man die Leute deportiert hat.

    “Gefährder” im “verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen in Haft zu nehmen”, ist auch so eine widersinnige Aussage. Wenn Menschen, ohne irgendwas verbrochen zu haben, auf Basis von willkürlichen Behördenentscheidungen dauerhaft weggesperrt werden sollen, hat das nichts mit der FDGO zu tun.

    Für mich lesen sich die Punkte auch als ein bisschen martialische Sprache und auf den Putz hauen, ohne dass das in der Substanz mit einem Rechtsstaat und den geltenden Bürger- und Menschenrechten vereinbar wäre.

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      fedilink
      15 hours ago

      “Gefährder” im “verfassungsrechtlich zulässigen Rahmen in Haft zu nehmen”, ist auch so eine widersinnige Aussage. Wenn Menschen, ohne irgendwas verbrochen zu haben, auf Basis von willkürlichen Behördenentscheidungen dauerhaft weggesperrt werden sollen, hat das nichts mit der FDGO zu tun.

      Die Innenminister (übrigens kein einziger Grüner dabei) kriegen das derzeit noch nicht mal hin Haftbefehle auch zu vollstrecken.

      Und, doch, geht nach der FDGO: Geschlossene Anstalt. Das ist auch nicht willkürlich sondern begutachtet und von Richter abgesegnet. Braucht man auch keine neuen Gesetze für aber siehe oben. Der eigentliche Skandal in der Sache ist dass Länder ihr eigenes Versagen auf den Bund schieben, denn die sind für öffentliche Sicherheit, Vollzug usw zuständing.

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        fedilink
        15 hours ago

        Gefährder sind nicht notwendigerweise psychisch krank, und psychisch Kranke sind nicht notwendigerweise Gefährder, können aber wg. Selbstverletzung gegen ihren Willen eingewiesen werden.

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          25 hours ago

          Ein Automatismus ist das sicherlich nicht, nein, aber eine gewisse Überschneidung gibt es schon. Leute die ganz ohne Trauma Gewalttätig werden sind am Ende sehr, sehr selten, an und für sich ist der Mensch ein soziales Wesen. Meistens aber im subklinischen Bereich, kannst halt nicht jedes Arschloch mit Antisozialer Persönlichkeitsstörung diagnostizieren das ist noch mal ne Stufe für sich.

    • macniel
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      -21 day ago

      Wie man die Herkunftsländer zur Kooperation überzeugen kann weiß ich auch nicht, und ich hoffe militärisches geflexe ist nichtmal auf der Eskalationsleiter.

      Bei deinem dritten Absatz möchte ich hinweisen dass es nicht explizit nur um Gefährder sondern bei den Menschen es sich um Schwerkriminelle und TOP-Gefährder handelt.

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        fedilink
        71 day ago

        Was sind “TOP-Gefährder”? Da laufen wir doch wieder in die gleichen Diskussionen, wie beim Ausbau der Überwachungsbefugnisse, dass es ja nur um “schwere Verbrechen” und “große Gefahren” ginge, und am Ende wird damit alles verfolgt, bis runter auf Bagatelldelikte.

        Und was macht einen “TOP-Gefährder” anders als einen “Gefährder”? Wenn es konkrete Hinweise auf Anschlagspläne o.ä. gibt, dann reicht das, um strafrechtlich aktiv zu werden. Auch die Ankündigungen des rechtsextremen Terroristen von Magdeburg waren ggf. schon strafbar. Wir brauchen keine diffusen neuen Rechtsinstrumente, sondern eine bessere Polizeiarbeit im Rahmen bestehender Regeln. In der Hinsicht treffen einige der zehn Punkte auch die eigentlichen Probleme. Es wäre gut gewesen, es bei diesen Punkten zu belassen.

        • macniel
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          21 day ago

          Ja bin ich bei dir, dass dieser Begriff des TOP-Gefährder aus definiert werden sollte.