Bei der Frage geht es mir nicht um die Sache, sondern um die Taktiken.

Speziell sehe ich viele Sachen, die in Deutschland rechtlich problematisch sind oder einfach strafbar. Doxen, Beleidigungen, Filmen von Einsätzen, …

Ich habe die Sorge, dass das deutsche Rechtssystem und die Gesellschaft weniger resilient gegenüber Trump-mäßigem Machtmissbrauch wären. Dass es auch mehr Möglichkeiten gibt, gegen Widerstand vorzugehen.

Was meint ihr?

  • General_EffortOP
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    10 days ago

    Heimliche Tonaufnahmen von nichtöffentlichen Gesprächen sind strafbar, unabhängig von einer Veröffentlichung. Bei Videoaufnahmen wird es normalerweise erst mit dem Veröffentlichen strafbar.

    Nach deutschem Recht wäre es für die Trumpregierung ein Leichtes gewesen, die Aufnahmen vom augenscheinlichen Mord an Renee Good zu unterdrücken und das Narrative zu kontrollieren.

    • hendrik@palaver.p3x.de
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      10 days ago

      Tja. Das krasse ist ja, selbst der Mörder ist sich seiner Sache so sicher, dass er sein eigenes Video veröffentlicht hat. Das ist das Video wo sie auch von nahem gefilmt wird wie sie sagt: “That’s fine, dude. I’m not mad at you.”

      Ich denke aber nicht, dass das hier korrekt ist. Also erstens kontrolliert das Trump-Regime sowieso das Narrativ. Die Lügen einfach danach und erzählen sonstwas. Und bei einem Drittel der Bevölkerung ist das dann “Realität”. Außerdem kontrollieren sie das "Recht"ssystem.

      Und zweitens weiß ich nicht ob solche Gesetze überhaupt absolut sind. Also haben wir wirklich keine Ausnahmen im Gesetz? Selbst wenn ich einen Mord aufdecken kann, oder vielleicht verhindern kann mit Aufmerksamkeit schaffen, überwiegt hier das Persönlichkeitsrecht des Mörders während der Tat? Das kann ich mir kaum vorstellen.

      Edit: Ist auch nicht so. §34 StGB: “Rechtfertigender Notstand”. Ich denke die Kriterien dazu sind in mehrfacher Hinsicht erfüllt. Damit sind angemessene Mittel nicht mehr rechtswidrig, selbst wenn sie gegen das Gesetz verstoßen. Und selbst §201 StGB in sich ist nicht absolut. Also man kann das öffentlich gesprochene Wort aufnehmen, kann selbst das nichtöffentlich gesprochene Wort “befugt” aufnehmen. Man kann es zu überragenden öffentlichen Interessen veröffentlichen. Das ist alles volkommen legal und wahrscheinlich auch legitim. Und auch das Kunsturhebergesetz was hier seltsamerweise bei dem 18-Jährigen in Vechta zu tragen kam, passt hier meiner Meinung nach nicht so wirklich. Eins der zentralen Unterdrückungsinstrumente des Regimes ist sicherlich “Zeitgeschichte”. Damit darf man auch hier die Gesichter filmen und bei Youtube hochladen. Ganz im Gegensatz zur Dorfpolizei, wenn sie ganz normal die Personalien kontrollieren.

      • General_EffortOP
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        10 days ago

        §34 StGB: “Rechtfertigender Notstand”

        Das ist der Notwehr-Paragraf. Datenschutzverstöße dürften selten eine geeignete Notwehrhandlung sein. Da berufst du besser gleich auf Art. 20, aber das hilft natürlich nicht im Mindesten.


        Du zeigst, auf warum ich mir Sorgen machen, wegen der gesellschaftlichen Resilienz. In den USA ist für jeden selbstverständlich, dass solche Aufnahmen von der Redefreiheit gedeckt sind. In Deutschland würde man Handys beschlagnahmen und Aufnahmen im Netz löschen oder sperren lassen. Für keinen noch so verfassungstreuen Polizisten, Richter oder Bürger wäre das klar problematisch. Es ist eben immer eine Einzelfallprüfung, ob es vielleicht doch mal legal wäre. Gerade wenn es um das Entfernen von (illegalen) Inhalten im Netz geht, kann der Staat auf eingespielte Mittel zurückgreifen.

        Man müsste eben bis zu den höchsten Gerichten klagen, und ob die einem bei sowas recht geben, ist offen, selbst wenn sie nicht gekapert sind. Das BVerfG, oder die Justiz im Ganzen, zu kapern ist übrigens in Deutschland deutlich leichter als in den USA.

        • hendrik@palaver.p3x.de
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          10 days ago

          Ich denke ernsthaft nicht, dass das ein Problem ist. Die Paragraphen sind ja extra dafür gemacht, Eckfälle abzudecken. Und soherum ist das Gesetz auch ersteinmal geschrieben: Dies und jenes ist im Regelfall verboten, außer …

          Und bei der Rechtsabwägung ist so eine Bagatelle wie ein Persönlichkeitsrechtsverstoß oder Datenschutz als erstes nichtig. Ansonsten könnte man ja gegen überhaupt keine Straftaten vorgehen, keinen Journalismus machen, keine Beweise sammeln oder eine Gerichtsverhandlung über eine Person abhalten. Keine Notbremse im Zug ziehen oder Erste Hilfe leisten. Und Notwehr, Nothilfe etc sind ja noch viel weiter gefasst. Ich kann dafür sogar Sachbeschädigung, Körperverletzung und sonstwas begehen. Viel mehr als nur mein Telefon unerlaubterweise hochhalten. Das ist der Paragraph der im schlechtesten Fall zieht. Ist aber gut anwendbar. Ich denke nur wegen der ganzen Ausnahmen die ich aufgezählt habe, muss man sich sogar vielleicht gar nicht erst darauf berufen.

          Und auch wenn man den Innensenator 1 Pimmel nennt, oder Herrn Merz, wird das ja regelmäßig von den Gerichten kassiert. Das ist bei uns freilich Redefreiheit. Unrechtmäßige Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen sind dabei aber auch leider Gang und gäbe. Allerdings siegt dann bei uns schlussendlich nach wie vor häufig das Recht. Das steht nicht nur auf dem Papier. Wir machen aber eher Einzelfallprüfung. Also ein Gerichtsverfahren muss man im Zweifelsfall über sich ergehen lassen. Und ich war letztes Jahr auch auf Demos gegen Faschismus, und da wurde keiner mit irgendwas beschossen. Ich hab sogar ein paar Fotos gemacht. Wir hatten zig Palestina-Demos obwohl die Behörden damit regelmäßig schwertun… Also ich glaube sowohl unsere Gesellschaft also auch unser Rechtssystem machen sich eigentlich ganz gut.