• @[email protected]
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    fedilink
    91 year ago

    Wenn ich mich nicht täusche kann man Personen/Unternehmen oder ähnliches für sowas Anzeigen mit schweren eingriff auf den Straßenverkehr

        • @Schmuppes
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          31 year ago

          Warnblinker bedeutet Vorsatz und Verdoppelung ;)

            • @Schmuppes
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              61 year ago

              Eine kurze Gugelung zeigt mir, dass ich da wohl Unfug verbreitet habe. Pardon.

              • @Schmuppes
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                51 year ago

                Der Warnblinker wird nirgends explizit erwähnt, aber ich bin der Meinung dass Falschparken mit Warnblinker durchaus als vorsätzliche Handlung zu werten ist.Hier wird die Sache definiert.

                  • @Schmuppes
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                    31 year ago

                    Denke ja, aber läppische 5 Euro.

                • @[email protected]
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                  fedilink
                  11 year ago

                  Schaden wird der Hinweis und Video allerdings nicht. Da kann sich die zuständige Person dann selbst ein Bild machen.

                  • 𝘋𝘪𝘳𝘬
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                    fedilink
                    11 year ago

                    Video ist immer gut, ja. Gerade wenns um Drohungen und Pöbeleien des Fahrers geht, da kommt neben der OWI-Anzeige auch gleich noch eine wegen Nötigung und/oder Beleidigung hinzu.

                    Also nicht nur 70 Euro und 'nen Punkt, sondern auch noch MPU wenns gut Läuft.