Bauern haben in der Nacht zu Montag auf der B5 bei Elstal im Havelland absichtlich Gülle und Mist abgeladen – mit weitreichenden Folgen. Auf dem vierspurigen Streckenabschnitt der Bundesstraße sind in der Dunkelheit mindestens drei Autofahrer in die Hindernisse gefahren. Fünf Menschen wurden nach Polizeiangaben leicht verletzt in Krankenhäuser gebracht. Die Polizei ermittelt wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.
Landfriedensbruch? Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr würde es besser beschreiben.
Sich tagsüber an die Straße kleben und dabei eine Rettungsgasse bilden ist Landfriedensbruch. Mitten in der Nacht Baumstämme auf die Straße werfen; mit Gülle Unfälle verurusachen; die Blockkade eines Feuerwehreinsatzes wegen fehlender Rettungsgasse; Und das alles mit irgendwelchen absurden Regierungssturzfantasien, ist kein Landfriedensbruch?! Jetzt nicht dein ernst.
Der gefährliche Eingriff wird deutlich schwerer bestraft. Da fallen solche Lappalien weg. Es könnte auch versuchter Mord werden. Mal sehen.
In dem Artikel werden Hintermänner aus der AfD und Querdenkerszene erwähnt, die die Leute aufgewiegelt haben. Die bekommt man nicht für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dran.
Versuchter Mord ist es nur, wenn die in der Absicht gehandelt haben Leute zu töten. Das nachzuweisen wird vermutlich nichts.
Es reicht, wenn die das billigend in Kauf genommen haben, wie zB bei einem illegalen Autorennen. Ich denke, hier muss man warten, was über die genauen Umstände rauskommt. Wenn die sich dachten, dass sich irgendwer schon um die Sicherung kümmert, dann nein. Aber wenn die zB auf Social Media, mit kranken Sprüchen einschlägig sind, dann…
Es reicht auch, wenn der Tod billigend in Kauf genommen wird. Bei solchen Aussagen ist das nicht völlig von der Hand zu weisen:
Ansonsten kann auch der Einsatz von gemeingefährlichen Mitteln ein Mordmerkmal sein. Ein typisches Beispiel dafür ist das Werfen von Steinen von Autobahnbrücken. Ist also auch nicht weit weg von dem Fall hier
Stimmt. Das Mormerkmal hatte ich ganz vergessen.
Es ist kein Mordmerkmal im juristischen. Ein Mordmerkmal macht den Unterschied zum Totschlag. Hier wäre das der Einsatz von gemeingefährlichen Mitteln.
Das erwähnte ist der Eventualvorsatz/bedingte Vorsatz, also einfach nur eine spezielle Variante des Vorsatzes im Allgemeinen. Vorsatz muss man immer nachweisen, außer im Gesetz geht es explizit um Fahrlässigkeit.