• @Tartufo
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    Deutsch
    131 year ago

    Zwar könne die EU im Bereich besonders schwerer Kriminalität Mindeststrafen vorschreiben, dies umfasse jedoch nicht die Vergewaltigung.

    Sag mir, dass du Lack gesoffen hast, ohne mir zu sagen, dass du Lack gesoffen hast. Was bitte ist an einer Vergewaltigung nicht “besonders schwer”? Alleine die ganzen Folgen für das Opfer… Der Typ würde doch komplett zusammenbrechen, wenn er nur die Hälfte davon ertragen müsste.

    • Ooops
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      fedilink
      80
      edit-2
      1 year ago

      Nein, die deutschen Medien haben Lack gesoffen und belügen uns deshalb mal wieder:

      Die Begründung nach Art 83 Abs 1 AEUV lautet in Wirklichkeit:

      “Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Richtlinien Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten und Strafen in Bereichen besonders schwerer Kriminalität festlegen, die aufgrund der Art oder der Auswirkungen der Straftaten oder aufgrund einer besonderen Notwendigkeit, sie auf einer gemeinsamen Grundlage zu bekämpfen, eine grenzüberschreitende Dimension haben.”

      In wie fern hat Vergewaltigung grenzüberschreitende Dimensionen und erfordert gemeinsame Strafverfolgung? Der Punkt ist höchstens relevant für Waffen- oder Menschenhandel…

      • Liška
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        fedilink
        Deutsch
        321 year ago

        Danke!

        Verabschiedung des Teils würde demnach gegen den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 4 I, 5 I EUV) verstoßen und wäre somit als Ultra-vires-Akt nach deutscher verfassungsrechtlicher Lesart mit dem Grundgesetz unvereinbar!

        … Dass Journalisten die über so etwas berichten, nichteinmal diese europa- / verfassungsrechtlichen Basics drauf haben, ist echt immer wieder erschreckend!

      • @[email protected]
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        fedilink
        Deutsch
        51 year ago

        und das ist auch gut so. EU-Recht ist schwieriger wieder zu ändern als nationales Recht, wenn man draufkommt, dass etwas nicht funktioniert. Das heißt, es ist gut und richtig, dass die EU nur Dinge regelt, die notwendigerweise in allen Mitgliedsstaaten gleich sein müssen, damit Binnenmarkt etc. funktionieren. Sexualstrafrecht kann ruhig von Mitgliedsstaat von Mitgliedsstaat unterschiedlich sein ohne böse Konsequenzen.

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    Deutsch
    -41 year ago

    FDP-Politiker macht FDP-Politiker-Dinge (Blockade). Hoffe diese Schwachkopfpartei verschwindet endlich dauerhaft unter der 5% Hürde.

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    fedilink
    Deutsch
    -81 year ago

    Ohne das geplante Gesetz zu kennen - denn das wird leider nicht genauer erläutert, ist Buschmanns Begründung wieder unerwartet die schlechteste, die er sich hätte einfallen lassen können.

    • Ooops
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      311 year ago

      Oder man guckt die tatsächliche Begründung nach und nicht den Framing Bullshit… da ist dann nämlich eine grenzüberschreitende Dimension der Straftat, die gemeinsame Bekämpfung notwendig macht, eine Bedingung

      • @[email protected]
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        Deutsch
        -41 year ago

        Dir steht es frei eine andere Version auf die du dich beziehst zu verlinken. Ich bin lediglich auf den hier verlinkten Artikel eingegangen.

            • @[email protected]
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              Deutsch
              21 year ago

              Meh… das ist der Link den jerboa generiert, wenn man auf Permalink teilen drückt. Ich vermute das liegt daran das Oops auf kbin registriert ist.

              Ich hatte nur auf den anderen Kommentar von ihm verlinkt. Der über diesem https://feddit.de/comment/4239596

              • @[email protected]
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                -11 year ago

                Gut jetzt bin ich bei dem ganzen Juristendeutsch genau so dumm wie vorher, aber sparen wir uns das einfach. „Nur ja heißt ja“ klingt ohnehin nach einer Verschlimmbesserung. Grundgesetz hin oder her.

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                  fedilink
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                  11 year ago

                  Der eigentliche Punkt ist einfach der, dass die EU keine Rechtsgrundlage dafür hat, Mindeststrafen für Straftaten festzulegen. Der vom Artikel schlecht zitierte Gesetzestext erlaubt der EU das nur wenn sie schwer UND grenzüberschreitend sind. Sexualstraftaten sind letzteres in der Regel nicht. Man muss nicht gegen eine Verschärfung der Strafen sein, um das Vorhaben zu blockieren. Sieh es so: Wenn man das so umsetzen würde haben wir sehr bald die Situation dass ein Straftäter gegen seine Verurteilung erfolgreich vorgehen kann, weil die Rechtsgrundlage fehlerhaft ist. Und das wäre auch nicht im Sinne jener, die das Gesetz verschärfen wollen. Das wäre dann etwa das Maut Desaster in die umgekehrte Richtung.

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        61 year ago

        Du musst da was missverstanden haben. Ich habe das Gegenteil geschrieben. Es ist die denkbar schlechteste Begründung.

        • @[email protected]
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          3
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          1 year ago

          Oh scheiße, du hast natürlich recht. Keine Ahnung, was ich hier noch im Hinterkopf hatte. Sorry!